Förderungen

Haushaltsgeräte, Energieautarke Bauernhöfe, Mustersanierungen

Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch 

Gefördert wird eine bedarfsorientierte Energiesparberatung für private, armutsbetroffene Haushalte sowie der Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte gegen energieeffiziente Elektrogroßgeräte. 
Die Preissteigerungen im Energiebereich sind eine große Belastung für die österreichische Bevölkerung und besonders für Menschen mit geringem Einkommen. Umso wichtiger ist es, wo möglich den Energieverbrauch zu reduzieren und damit langfristig Kosten zu sparen. Besonders alte oder schadhafte Elektrogroßgeräte sind oft Ursache für einen erhöhten Energieverbrauch in privaten Haushalten.

3 Schritte zur Förderung bei Caritas Österreich:

  1. Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch Telefon- oder Onlineberatung ist möglich.
  2. Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
  3. Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).

An wen richtet sich die Energiesparberatung?

Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung)
  • Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
  • Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
  • Bezug von Wohnbeihilfe

Mehr zur Förderung unter https://www.caritas.at/hilfe.../nothilfe/energiesparberatung 

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Förderinformation: "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“

„Energieautarke Bauernhöfe" 
Die Preise für PV-Anlagen und Speicher sind gefallen. Bester Zeitpunkt um Ihren Bauernhof energieautark zu machen! 
Noch ist der Förderungtopf offen und Gelder können abgeholt werden.  

Die Förderhöhen in Modul A betragen
bis 10kWp: 285 € pro kWp
>10kWp-20kWp: 250 € pro kWp
>20kWp-100kWp: max. 160 € pro kWp

Für Speicher (max. 50kWh) gibt es pro kWh 200 €

Für Maßnahmen Notstromfunktionalität pauschal 850 €.


https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/ 
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Förderung Mustersanierung: 

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz


Der maximale Fördersatz (ohne Zuschläge) beträgt 40 % aber maximal bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen der förderbaren Kosten.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 800.000 Euro.

Anträge müssen bis zum 13.09.2024 um 12:00 eingebracht werden.
Mehr zur Förderung im Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/.../Leitfaden... 
und auf der Website der KPC: https://www.umweltfoerderung.at/.../unterkategorie... 
bzw. hier: https://mustersanierung.at/ 
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