Bauen in Neufelden

Grundstücke


Freie Grundstücke im Bereich "Neufelden-West"

Downloads:


Rahmendaten der Bauverpflichtung: 

  • Baubeginn innerhalb von 5 Jahren ab Kauf und Baufertigstellung innerhalb weiterer 5 Jahre 
  • Wiederkaufsrecht für die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG 


Für etwaige Fragen zu den Anschlüssen (Wasser, Kanal, etc.) wenden Sie sich bitte direkt an die Marktgemeinde Neufelden. Sollte Interesse an einem Bodengutachten bestehen, kann dieses (gegen eine Gebühr von 300,00 Euro) direkt bei der Marktgemeinde Neufelden angefordert werden. 

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Mag. Haigermoser von der Raiffeisenbank Region Neufelden unter der Tel.Nr.: 07282/8004-36926 oder per Mail unter haigermoser@rbneufelden.at zur Verfügung.

 




Mehr WOHNUNGEN, HÄUSER, IMMOBILIEN finden Sie unter:

Immobilien in 4120 Neufelden!

(Suchportal für Immobilien - IMMMO)

 

Digitaler Flächenwidmungsplan

Hier>>> geht's zum digitalen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Neufelden.

Erklärung:

1. Unter "Volltextsuche" Neufelden eingeben.
2. Im aufgehenden Fenster Neufelden auswählen.

 

Downloads


WASSER- UND KANALANSCHLUSS:
Herstellungsanzeige - zum Download!

 

WASSER:
Wasserleitungsordnung zum Download!
Richtlinien für die Herstellung eines Wasserleitungsanschlusses zum Download!
Trinkwasserbefund für Neufelden - zur Homepage!

 

KANAL:
Kanalordnung zum Download!
Richtlinien für die Herstellung eines Kanalanschlusses zum Download!

HINWEIS: Ab 2022 sind für Niederschlagswässer bei allen künftigen Neubauten, ausgenommen landwirtschaftliche Gebäude, vor Einleitung in die öffentliche Niederschlagswasser(RW-Kanal)- bzw. Mischwasserkanalisation vom Anschlusswerber auf dem eigenen Grundstück dezentrale Rückhaltemaßnahmen in Form von Retentionsanlagen (z. B. Regenspeicherbecken in der Größe von mind. 4 m³ pro 100 m² angeschlossener versiegelter Fläche) zu errichten (siehe Kanalordnung).

 

WASSER- UND KANALGEBÜHREN:
Hier >>> geht`s zu den aktuellen Wasser- und Kanalgebühren!

 

UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK:
Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge - Merkblatt zum Download!

 

VERORDNUNGEN DER GEMEINDE:
Hier >>> sind die Verordnungen der Marktgemeinde Neufelden zusammen gefasst.

Informationen für Bauherren


Was sollte ich vor einer Planung wissen?
Wie ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan gewidmet?
Welche Vorgaben gibt es im Bebauungsplan?
Besteht für das Grundstück bereits eine Bauplatzbewilligung?
Sind Grundabtretungen für eine öffentliche Verkehrsfläche notwendig?
Ist ein Anschluss an Kanal, Wasserleitung, Straße möglich?
Wie schaut es mit anderen Ver- und Entsorgungsleitungen aus (Gas, Strom, Telefon, TV-Kabel)?
Wie hoch sind die Anschlussgebühren für Kanal, Wasser, Straße für den Neu- oder Zubau?
Wie hoch sind die Anschlussgebühren bei den übrigen Ver- und Entsorgungsleitungen?
Sind neben der Baubewilligung (Bauanzeige) auch andere Bewilligungen erforderlich (Naturschutz, Wasserrecht, Straßenrecht usw.)?
...


Planung

Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen am Marktgemeindeamt bei einem der nächsten Bauverhandlungstermine vom Bausachverständigen vorprü­fen lassen. Die nächsten Bauverhandlungstermine entnehmen Sie bitte den aktuellen Terminen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgelegt werden, ob für das Bauvor­haben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss und ob die Zustim­mung der Nachbarn erforderlich ist.

Für die unterschiedlichen Bauvorhaben sind folgende Formulare zu verwenden:


Dem Bauansuchen bzw. der Bauanzeige ist auch eine Baubeschreibung anzufügen - siehe Bauformulare!

Falls erforderlich, sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Geometer spätestens jetzt um die Bauplatzbewilligung ansuchen.


Baueinreichung

Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Einreichunterlagen rechtzeitig am Marktgemeindeamt einlangen. Notwendige Ergänzungen, einzuholende Stellungnahmen usw. verzögern die Erledigung.

Die Gemeinde hat die Unterlagen zudem von einem Amtssachverständigen vorprüfen zu lassen.

Sind keine Ergänzungen nötig, wird bei Bauanzeigen auch gleich ein Gutachten erstellt. Ansonsten kann ein Termin für die Bauverhandlung oder für das vereinfachte Verfahren vereinbart werden. Die nächsten Bauverhandlungstermine entnehmen Sie bitte den aktuellen Terminen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und ist das Gutachten positiv, erhalten Sie eine schriftliche Erledigung unter anderem mit einigen Formularen, die Sie benötigen werden (Baubeginnsanzeige, Fertigstellungsanzeige, Rechtsmittelverzicht).


Bauausführung

Wurde Ihr Bauverfahren mit einem Bescheid abgeschlossen, beachten Sie bitte die darin angeführten Auflagen und Hinweise!

Mit einem Rechtsmittelverzicht tritt der gegenständliche Baubewilligungsbescheid unverzüglich in Rechtskraft.

Vor den Erd- bzw. Grabungsarbeiten fragen Sie rechtzeitig bei den Leitungsträgern nach:


Strom – Netz OÖ
netzservice.rohrbach(at)netzooe.at
Gerhard Gahleitner - 0664/601657783


Gas –  Netz OÖ
Leitungsauskunft
leitungsinfo(at)netzooe.at
Karl Meisinger - 0664/601657781
Technische Abnahme
leitungsinfo(at)netzooe.at
Reinhold Schuster - 0664/601657782


Telefon - A1 Telekom Austria
•    Für Neubauprojekte (Privatpersonen) folgen sie bitte folgendem Link: https://www.a1.net/hausbau-internetanschluss
•    Für Umbau (Verlegung) bestehender Anlagen bitte folgendes Postfach / E-Mail verwenden: netzausbau@a1.at 
•    Für online Planauskünfte / Lagepläne zum Leitungsnetz folgen sie bitte folgenden Link: Planbeauskunftung | A1.net 
•    Wurden Kabelanlagen von A1 beschädigt: kontaktieren sie die Kabelhotline 0800 664 144 oder per E-Mail unter kabelbeschaedigung@a1.at 


Glasfaser:
Energie AG OÖ.

service(at)energieag.at
Tel. 0800 81 8000.

Telekom Austria
markus.reichinger(at)a1.at
https://www.a1.net/hausbau-internetanschluss
Servicenummer: 0800 664 144


Straßenbeleuchtung und Kabelfernsehen - Elektro Gahleitner
office(at)gahleitner.co.at
Ing. Joachim Gahleitner - 07282/6240


Wasser, Kanal - Marktgemeinde Neufelden
bauhof(at)neufelden.ooe.gv.at oder gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at
Alfred Mittermayr - 0664/6466015 - Wasser- und Kanalanschluss, Retention - Anzeige der Herstellung


Fernwasserleitung - Fernwasserversorgung Mühlviertel
wv(at)fernwasser-muehlviertel.at
Tel. 07215/2242-12


Sollte ein Abbruch eines Altbestandes notwendig sein, beachten Sie bitte die Hinweise des Bezirksabfallverbandes Rohrbach zur Sammlung und Entsorgung von Baurestmassen und des Landes OÖ. - Baurestmassen richtig trennen.

Hingewiesen wird, dass für an Nachbargebäude angebaute Baulichkeiten ein Bauansuchen, für  den Abbruch von freistehenden Gebäuden hingegen nur eine Bauanzeige vorgesehen ist.


Ergeben sich Änderungen am Bauvorhaben, melden Sie dies bitte umgehend dem Marktgemeindeamt.


Fertigstellung

Die Fertigstellung ist umgehend beim Marktgemeindeamt anzuzeigen. Etwaige im Baubescheid vorgeschriebene Atteste (z.B. Rauchfangbefund, E-Befunde usw.) sind vorzulegen. Bei der Fertigstellung ist zu unterscheiden, ob es sich um Kleinhausbauten (Wohnhäuser mit max. 3 Wohnungen) oder um sonstige Gebäude (Objekte mit Büro, Gewerbe, Landwirtschaft) handelt.


Wurde im Baubescheid ein Baumeisterbefund vorgeschrieben, so ist dieser ebenfalls der Baubehörde vorzulegen. Sie müssen diesen Befund bei Ihrem Baumeister einfordern.


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die Bauabteilung des Marktgemeindeamtes Neufelden unter der Tel.Nr. 07282/6255-14 oder laden Sie sich einfach das Merkblatt für Bauwerber herunter.