Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Neufelden ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • die Website der Marktgemeinde Neufelden (www.neufelden.at)
  • sowie alle weiteren als Subdomain betriebener Websites (Vereinsseiten)

 

Die Marktgemeinde Neufelden orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus ggf. genannten Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen & unverhältnismäßige Belastung

  • Einige Bilder auf der Webseite haben keine, oder nur eine unzureichende Textalternative
  • Teilweise fehlen Prozessbeschreibungen, um den Zweck bzw. die Auswirkung einer Aktion (z.B. Formularabsendung) zu beschreiben.
  • Es gibt Hyperlinks und Buttons, bei denen der Linktext nicht aussagekräftig genug ist
  • Nicht alle Überschriften sind sprechend/aussagekräftig genug

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.02.2021 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden Startseite sowie mehrere Inhaltsseiten (stichprobenartig).
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.02.2021 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den folgenden Kontakt mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

 

Kontakt

Marktgemeindeamt Neufelden
Markt 22
4120 Neufelden
Telefon: (+43 7282) 6255 – 0
Fax: (+43 7282) 6255 – 8
E-Mail: gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at

 

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde: Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.neufelden.at wurde im Jahr 2015 technisch erneuert.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist jährlich geplant.