Erste-Hilfe-Kurs (16 h)
ab 20. Juli beim Roten Kreuz Neufelden
ab 20. Juli beim Roten Kreuz Neufelden
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe:
Anmeldeschluss:
20.07.2026