Heizkosten- und Energiekostenzuschuss
für die Heizperiode 2022/2023
für die Heizperiode 2022/2023
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.
Gewährung eines Heizkosten- und/oder eines Energiekostenzuschusses für die Heizperiode 2022/2023
Diese Einkommensgrenzen betragen für den Heizkostenzuschuss:
Diese Einkommensgrenzen betragen für den Energiekostenzuschuss:
Der Energiekostenzuschuss wird ausschließlich Personen gewährt, die den OÖ. Energiekostenzuschuss 2022 nicht bereits antragslos erhalten haben.
Die Antragsfrist läuft vom 2. Jänner 2023 bis 28. April 2023.
Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Neufelden unter Tel. 07282/6255-10 (Durstberger Claudia und Lindorfer Margarete).
Hier finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular zum Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2022/2023.