Radfahren auf Forststraßen

Regeln für die Nutzung!

Radfahren und Natur genießen: Regeln für ein respektvolles Miteinander auf Forststraßen

Leider kam es in den letzten Wochen vermehrt zu unerlaubten Befahrungen von Forststraßen im Mühlviertel durch Radfahrer*innen. 
Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten und die touristischen Wege auch in Zukunft offen zu halten ist es von großer Bedeutung, nur die freigegeben Wege zu benutzen und Grundeigentümern sowie dem Forstpersonal mit Respekt zu begegnen.

Radfahren ist ausschließlich auf freigegebenen und gekennzeichneten Forststraßen sowie öffentlichen Wegen gestattet. Motorisierte Fahrzeuge und Reiten sind auf diesen Strecken verboten. Müllentsorgung, Lagerfeuer und andere Störungen sind untersagt. Forstschutzorgane haben das Recht, Identitätsfeststellungen durchzuführen und bei Bedarf Personen vorläufig festzunehmen. Wer von einem Forstschutzorgan angesprochen wird, ist verpflichtet, kooperativ zu handeln.

Vereine und Radgruppen sind aufgerufen, ihre Mitglieder über die geltenden Bestimmungen zu informieren und ein rücksichtsvolles Verhalten im Wald zu fördern. Nur durch gemeinsames Engagement kann ein harmonisches Miteinander gewährleistet werden.